Behandlungswegweiser

Auf welchem Weg kommen Sie zu uns?

Eine logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden. Das bedeutet, dass der behandelnde Arzt bei Bedarf ein Rezept ausstellt, auf dem die ärztliche Diagnose und die Anzahl der verordneten Behandlungen vermerkt sind. Diese Verordnung kann dann mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Im Einzelfall ist auch die Verordnung von Hilfsmitteln, z. B. elektronischen Kommunikationsgeräten, möglich. In diesem Fall zählen zur logopädischen Behandlung auch die individuelle Anpassung des Gerätes sowie das Gebrauchstraining für Patienten und deren Angehörige.

Welche Ärzte verordnen logopädische Therapie?

Grundsätzlich kann jeder Arzt eine logopädische Therapie verordnen, in der Regel sind es die behandelnden Hausärzte, Kinderärzte oder Hals-Nasen-Ohrenärzte. Je nach Grunderkrankung kann es aber möglich sein, dass folgende Fachärzte die Behandlung verordnen:

Pädaudiologe

Facharzt für Hörstörungen und auditive Wahrnehmungsstörungen im Kindesalter.

Phoniater

Facharzt für Störungen der Stimme, des Sprechens und der Sprache, sowie des Schluckaktes.

Kieferorthopäde

Facharzt innerhalb des Bereiches der Zahnmedizin, der für die Verhütung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen des Kiefers und der Zähne zuständig ist.

Gesundheitsamt

Anlaufstelle zur Beratung bei Kindern mit Sprach- und Hörstörungen, bei Begutach-tungen zu den Voraussetzungen für eine Aufnahme in stationäre oder teilstationäre Einrichtungen wie Integrationskindergärten, Sprachheilkindergärten.

Neurologe

Facharzt für Erkrankungen des Nervensystems

Internist

Facharzt für Innere Medizin

HNO Arzt

Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Wo und wann findet die Therapie statt?

Die Therapie findet normalerweise in unserer logopädischen Praxis „Haus StimmLage“ statt. Je nach Störungsbild können die Therapiesitzungen zwischen 1- bis 2-mal wöchentlich stattfinden, normalerweise für zunächst 10 Behandlungen a 45 Minuten. Die Therapie kann in Einzel- oder Gruppentherapie erfolgen. Nach Ablauf der 10 Behandlungen wird ein Bericht über den Verlauf der Therapie verfasst, mit einer Empfehlung für die Fortsetzung der Therapie oder für das Therapieende. Mit Hilfe dieses Berichtes kann der behandelnde Arzt bei Bedarf eine weitere Verordnung ausstellen.

Für manche Patienten ist der Weg in die Praxis jedoch nicht möglich, da sie eine Gebehinderung haben, auf einen Rollstuhl angewiesen oder bettlägerig sind. In diesem Fall besteht die Möglichkeit die Therapie als Hausbesuch durchzuführen. Dieses muss vom behandelnden Arzt verordnet werden.